Allgemeine Geschäftsbedingungen
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Agentur ExtraTipps Deutschland GmbH
Konzeption und Konzept für die Erstellung einer
Werbesendung
Die Agentur EXTRATIPPS DEUTSCHLAND GMBH produziert und
schaltet TV-, Radio-, und Social Media- Werbesendungen.
Bei TV-Spots werden die Dreharbeiten vor Ort mit Regie, Kamera
und eventuell Hilfskraft in Zusammenarbeit mit dem Auftraggeber
durchgeführt. Nach Absprache sind auch Studioaufnahmen
möglich. Schnitt, Sprachaufnahmen sowie Tonmischung werden
im Tonstudio erstellt.
Radiospots werden digital aufgezeichnet. Der Werbetreibende
erhält für die/den im Spot erhaltene Musik/Ton eine Unterlizenz,
die nicht zur Entnahme berechtigt.
Allgemeine Geschäftsbedingungen der Agentur ExtraTipps
Deutschland GmbH
§ 1 Angebot, Bestätigung und Vertragsabschluss
Die von der EXTRATIPPS DEUTSCHLAND GMBH gemachten
Angebote sind freibleibend. Ein Vertrag zwischen EXTRATIPPS
DEUTSCHLAND GMBH und dem Werbetreibenden kommt mit
der Beauftragung sowie der schriftlichen Auftragsbestätigung
von EXTRATIPPS DEUTSCHLAND GMBH zustande. Die
Verpflichtung der EXTRATIPPS DEUTSCHLAND GMBH zur
Vertragserfüllung steht unter dem Vorbehalt der Verfügbarkeit
von Sendeplätzen. Sollten Sendeplätze nicht zur Verfügung
stehen, wird der Werbetreibende unverzüglich informiert,
eventuelle Zahlungen werden unverzüglich erstattet.
§ 2 Geheimhaltung
Die Agentur EXTRATIPPS DEUTSCHLAND GMBH verpflichtet
sich zur Geheimhaltung der im Rahmen der Abwicklung
bekannt gewordenen Geschäftsvorgänge des Auftraggebers.
§ 3 Platzierung
Die Agentur EXTRATIPPS DEUTSCHLAND GMBH schaltet auf
Grundlage des Auftrages die entsprechende Werbezeit auf dem
vereinbarten Sender. Eine Verschiebung der Sendezeit ist
aufgrund von technischen Notwendigkeiten jedoch möglich. Im
Falle einer Verschiebung der Sendezeit wird der Spot in einer
gleich- oder höherwertigen Sendezeit ausgestrahlt.
§ 4 Bindung an den Auftrag
Der von dem Auftraggeber erteilte Produktions- und
Sendeauftrag ist bindend und unwiderruflich. Der Auftraggeber
ist auch dann zur Zahlung des Gesamtbetrages laut Produktionsund
Sendeauftrag verpflichtet, wenn er die Werbesendung aus
irgendwelchen Gründen nicht erscheinen lassen möchte oder
mangels rechtzeitiger Mitwirkung bei der Abstimmung des Inhalts
nicht erscheinen kann.
§ 5 Produktion von Werbesendungen
Entsprechend den Vereinbarungen im Produktions- und
Sendeauftrag produziert die Agentur EXTRATIPPS
DEUTSCHLAND GMBH nach ihrer Konzeption und ihrem
Konzept die Werbesendung für den Auftraggeber. Hierfür ist
der Auftraggeber zur rechtzeitigen Mitwirkung und
inhaltlichen Abstimmung verpflichtet. Insbesondere hat der
Auftraggeber für eine vereinbarte Produktion das
entsprechende Material und Unterlagen zur Verfügung zu
stellen. Alle Rechte an einer für den Auftraggeber produzierten
Werbesendung gehen nach vollständiger Bezahlung des
Rechnungsbetrages an den Auftraggeber über. Eine
Weiterverwendung der Werbesendung in nicht abgeänderter
Form wird hiermit ausdrücklich gestattet.
§ 6 Inhalt von Werbesendungen
Die Agentur EXTRATIPPS DEUTSCHLAND GMBH
übernimmt keine Verantwortung für den Inhalt der von ihr
vertriebenen Werbesendungen. Die Agentur EXTRATIPPS
DEUTSCHLAND GMBH ist auch nicht verpflichtet, die
Werbesendung vor Annahme des Produktions- und
Sendeauftrages hinsichtlich ihres Inhalts zu überprüfen. Die
Verantwortung für den Inhalt der Werbesendung liegt allein beim
Auftraggeber. Sollte das Werbemittel von dem Sender oder
Medienunternehmen aus inhaltlichen Gründen nicht
angenommen werden, bessert die Agentur EXTRATIPPS
DEUTSCHLAND GMBH unter der Mitwirkung des Auftraggebers
nach.
§ 7 Bezahlung
Soweit keine anderslautenden Vereinbarungen schriftlich
getroffen wurden, ist der Auftraggeber zur Zahlung des
vereinbarten Betrages im Voraus verpflichtet. Mangelnde
Mitwirkung des Auftraggebers, die eine Produktion oder
Ausstrahlung nicht ermöglicht, befreien nicht von
der Zahlungsverpflichtung. Bei Zahlungsverzug wird die
Ausführung weiterer Aufträge vom Ausgleich der offenen Beträge
abhängig gemacht.
§ 8 Haftung
Eine Haftung der Agentur EXTRATIPPS DEUTSCHLAND GMBH auf
Schadenersatz, insbesondere wegen Verzugs, Nichterfüllung,
Schlechterfüllung oder unerlaubter Handlungen – auch im
Zusammenhang mit Gewährleistungspflichten – besteht nur bei
Verletzung von Kardinalpflichten, auf deren Erfüllung der Auftraggeber
in besonderem Maße vertrauen darf. Dieser Ausschluss gilt
nicht für Vorsatz oder grobe Fahrlässigkeit und nicht bei
Verletzung von Leben, Körper oder Gesundheit.
In Fällen leicht fahrlässiger Verletzung von Kardinalpflichten
haftet die Agentur EXTRATIPPS DEUTSCHLAND GMBH
höchstens bis zur Höhe des jeweiligen Grundpreises. Dieselbe
Beschränkung gilt, wenn der Auftraggeber Kaufmann ist, für
alle im ersten Absatz dieses Paragrafen genannten
Haftungstatbestände auch bei vorsätzlicher oder grob
fahrlässiger Verletzung jeglicher Pflichten durch
Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche Vertreter oder leitende
Angestellte sind.
Gegenüber Kaufleuten ist in jedem Fall die Haftung für grobe
Fahrlässigkeit, bei Erfüllungsgehilfen, die nicht gesetzliche
Vertreter oder leitende Angestellte sind, auch für Vorsatz, auf
den üblicherweise und typischerweise in derartigen Fällen
voraussehbaren und vom Auftraggeber nicht absehbaren Schaden
begrenzt.
Grundsätzlich übernimmt die Agentur EXTRATIPPS
DEUTSCHLAND GMBH keinerlei Haftung für die Leistung des
ausstrahlenden Senders oder Medienunternehmens. Auf
Verlangen werden etwaige Ansprüche gegen den Sender
oder das Medienunternehmen an den Auftraggeber abgetreten.
§ 9 Sonstiges
Für sämtliche Produktions- und Sendeaufträge gelten
ausschließlich diese Allgemeinen Geschäftsbedingen der
Agentur EXTRATIPPS DEUTSCHLAND GMBH. Die AGB des
Auftraggebers werden hiermit ausdrücklich ausgeschlossen.
Abweichende Abreden oder Ergänzungen von diesen Allgemeinen
Geschäftsbedingungen, auch dieser Klausel, bedürfen der
Schriftform.
Die Unwirksamkeit einer der vorstehenden Allgemeinen
Geschäftsbedingungen, gleich, ob sie vorliegt oder später
eintritt, berührt nicht die Wirksamkeit der übrigen Bedingungen.
Die unwirksame Bestimmung ist durch diejenige entsprechende
wirksame Bedingung zu ersetzen, die dem Parteiwillen am
nächsten kommt.
§ 10 Gerichtsstand
Ausdrücklicher Gerichtsstand ist Hanau. Der Auftraggeber kann
jedoch vor jedem anderen für ihn zuständigen Gericht verklagt
werden. Es gilt deutsches Recht.
Es gilt deutsches Recht.
AGB Stand: 9.9.2024 © Vervielfältigung verboten